22. November 2017

Bei Präsenten und Feiern stets an den Fiskus denken

Gut geplant, sind Geschenke für Geschäfts­partner oder Betriebs­feste für Mitar­beiter steu­er­frei und die Kosten eine Betriebs­aus­gabe. Details wie etwa Pauschal­steuern sollte der Steuer­berater klären.


Text: Midia Nuri

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Quelle: www.trialog-unternehmerblog.de
Heraus­geber: DATEV eG, Nürn­berg